vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS-Berufungsentscheidung auch durch nicht juristisch ausgebildete Senatsmitglieder

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/109ÖStZB 2008, 127 Heft 5 v. 3.3.2008

BAO § 263

UFSG § 3 Abs 8

Die Entscheidung über eine Berufung kann auch durch ein „juristisch nicht ausgebildetes Mitglied“ des UFS erfolgen. Der Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften nach § 3 Abs 8 des BG über den unabhängigen Finanzsenat, BGBl I 2002/97, ist nicht Ernennungsvoraussetzung für die Bestellung zum hauptberuflichen Mitglied des UFS. Die Absolvierung einer juristischen Ausbildung ist auch nicht Voraussetzung für das Vorliegen „richterlicher Unabhängigkeit“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte