KStG § 8 Abs 2
Eine verdeckte Ausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer KapGes zuzurechnen, wenn die von der Ges gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahe stehenden Per-
KStG § 8 Abs 2
Eine verdeckte Ausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer KapGes zuzurechnen, wenn die von der Ges gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahe stehenden Per-