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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewährung eines Darlehens an beteiligungsmäßig verbundene Ges bei Unmöglichkeit der Rückzahlung bereits im Zeitpunkt der Zuzählung

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/80ÖStZB 2008, 89 Heft 4 v. 15.2.2008

KStG § 8 Abs 2

Eine verdeckte Ausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer KapGes zuzurechnen, wenn die von der Ges gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahe stehenden Per-

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