EStG 1988: § 37 Abs 1
EG: Art 56
Durch Verweigerung des ermäßigten Steuersatzes für Kapitalerträge aus anderen Mitgliedstaaten erfolgt eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Best über den freien Kapitalverkehr.
EStG 1988: § 37 Abs 1
EG: Art 56
Durch Verweigerung des ermäßigten Steuersatzes für Kapitalerträge aus anderen Mitgliedstaaten erfolgt eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Best über den freien Kapitalverkehr.