EStG 1988: § 17 Abs 1, § 22
BAO § 293b
1. Ist ein Steuerberater wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf einer Kapitalges, kann davon ausgegangen werden, dass die Einkünfte, hins derer das Ausmaß der anzuerkennenden pauschalierten Betriebsausgaben strittig ist, aus einer dem niedrigeren Pauschalsatz unterliegenden Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 resultieren, wobei es im Anwendungsbereich des § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Art der Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gf nicht ankommt.