FLAG § 3 Abs 4 und 5, §§ 10, 13
BAO § 92
1. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden.
FLAG § 3 Abs 4 und 5, §§ 10, 13
BAO § 92
1. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden.