WAO: §§ 143, 162, 185 Abs 3, § 203
BAO § 85
1. Wenn nach der bei Selbstbemessungsabg durch die Einreichung der Steuererklärung bewirkten Festsetzung der Abg (wozu es keines B bedarf) der AbgPfl einen Antrag auf Rückerstattung stellt, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist dieser Antrag zunächst als solcher auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabg zu werten und zunächst bescheidmäßig über die AbgFestsetzung und erst anschließend über das Rückzahlungsbegehren zu entscheiden (vgl zB E 26. 6. 1996, 95/16/0238, und 26. 1. 1995, 94/16/0150, mwN).