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Rückzahlung von GetrSt nach Berufung gegen GetrSt-B ohne (Null-)Festsetzung der GetrSt für alkoholische Getränke

Erkenntnisse des VwGHDr. Dietrich ScherffÖStZB 2008/528ÖStZB 2008, 670 Heft 23 v. 1.12.2008

WAO: §§ 143, 162, 185 Abs 3, § 203

BAO § 85

1. Wenn nach der bei Selbstbemessungsabg durch die Einreichung der Steuererklärung bewirkten Festsetzung der Abg (wozu es keines B bedarf) der AbgPfl einen Antrag auf Rückerstattung stellt, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist dieser Antrag zunächst als solcher auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabg zu werten und zunächst bescheidmäßig über die AbgFestsetzung und erst anschließend über das Rückzahlungsbegehren zu entscheiden (vgl zB E 26. 6. 1996, 95/16/0238, und 26. 1. 1995, 94/16/0150, mwN).

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