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Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Beamten im Zusammenhang mit seiner Personalvertretungstätigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/484ÖStZB 2008, 603 Heft 21 v. 3.11.2008

EStG 1988: § 16 Abs 1

Die Aufwendungen eines Beamten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter können bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Beamter nicht als Werbungskosten angesehen werden.

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