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Haftung des Unterkunftgebers für tatsächlich entrichtete höhere Aufenthaltsabg nur im Ausmaß der vom Unterkunftnehmer geschuldeten Aufenthaltsabg (Ortstaxen)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/475ÖStZB 2008, 591 Heft 20 v. 15.10.2008

Tir AufenthaltsAbgG: § 7 Abs 1, § 10

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