vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein zusätzlicher Absatzförderungsbeitrag bei Lieferung von Milchmengen an einen nicht zugelassenen Abnehmer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/467ÖStZB 2008, 587 Heft 20 v. 15.10.2008

MOG: §§ 101, 105 Abs 2

Milch-GarantiemengenVO: § 21 Abs 2 und 3

1. Mit E 14. 12. 2007, G 232/06, V 102/06, stellte der VfGH in dem aus Anlass des vorliegenden Beschwerdefalles eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens fest, dass die Milch-GarantiemengenVO, BGBl 1995/225 idF BGBl 1995/857, gesetzwidrig war. Damit ist in einem Anlassfall § 21 Milch-GarantiemengenVO, BGBl 1995/225, gem Art 139 Abs 6 zweiter Satz B-VG im vorliegenden Verfahren nicht mehr anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte