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Kein ermäßigter USt-Satz für Seminarleistungen eines Seminarhotels

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/451ÖStZB 2008, 575 Heft 20 v. 15.10.2008

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit b

Können in einem Hotel Beherbergungs- und Seminarleistungen unabhängig voneinander - jeweils als Hauptleistungen - in Anspruch genommen werden, stellen die Seminarleistungen keine dem ermäßigten USt-Satz unterliegende Nebenleistung zur Beherbergung dar.

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