EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8, § 28
ABGB §§ 512, 520
Enthält ein Übergabevertrag hins einer Liegenschaft (neben der Einräumung des Fruchtgenussrechtes für die Übergeberin) nur eine Vereinbarung, dass „analog“ § 520 ABGB zur „Sicherstellung der vermieteten Substanz von der Fruchtgenussberechtigten pro vermieteter Wohneinheit eine Entschädigung jährlich im Nachhinein als Abnützungspauschale“ im (wertgesicherten) Betrag von 15.000 S „zu bezahlen sei“, nicht aber, dass sie die Liegenschaft zu erhalten habe, kann daraus noch nicht abgeleitet werden, dass die Fruchtgenussberechtigte „laut Übergabsvertrag“ wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft sei, weshalb sie, nicht aber der Übernehmer berechtigt sei, die AfA geltend zu machen.