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Leistungsort der Testamentsvollstrecker ist der Unternehmerort

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2008/440ÖStZB 2008, 550 Heft 19 v. 1.10.2008

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 9 Abs 1 und Abs 2 Buchst e

1. Leistungen der Testamentsvollstrecker werden gem Art 9 Abs 1 der Sechsten RL am Unternehmerort erbracht. Leistungen der Testamentsvollstreckung stellen nämlich weder eine hauptsächlich und gewöhnlich von einem RA erbrachte Leistung noch eine Leistung dar, die denjenigen von Rechtsanwälten ähnlich ist.

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