vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellung und Wirksamkeit von BerufungsB im Falle mehrerer Berufungswerber und fehlender Entscheidung über die Berufung eines der Berufungswerber

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/394ÖStZB 2008, 493 Heft 17 v. 1.9.2008

NÖ AO: §§ 60, 75

ZustG § 9

Beinhaltet ein mit Vorstellung angef B keine Entscheidung über eine (von der zweitinstanzlichen AbgBeh) einer ErstBf zugerechneten Berufung, bewirkte die Zustellung des - ausschließlich den ZweitBf betreffenden - BerufungsB an die ErstBf, sofern dem ZweitBf durch die ErstBf keine Vollmacht erteilt wurde, für sich genommen nicht die Erlassung einer Berufungsentscheidung gegen die ErstBf. Daraus folgt, dass die Beh die von der ErstBf gegen diesen B erhobene Vorstellung in Ermangelung eines gegen die ErstBf ergangenen BerufungsB als unzulässig zurückzuweisen gehabt hätte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte