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Keine KSt-Pflicht von nicht regulierten Agrargemeinschaften

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/342ÖStZB 2008, 441 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

KStG § 1

VFlVG: § 32 Abs 2

Eine nicht regulierte Agrargemeinschaft in Form einer schlichten Miteigentümergemeinschaft ist kein KSt-Subjekt.

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