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Liebhabereibeurteilung bei einer Fremdenpension

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/332ÖStZB 2008, 429 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6, § 28 Abs 1

LVO: § 1 Abs 2, § 2 Abs 4

Investitionen in ein Vermietungsobjekt, die dazu führen, dass wesentlich höhere Nächtigungspreise verlangt werden können, stellen eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, die bewirken, dass die Frage, ob die Vermietung - hier einer Fremdenpension - eine Einkunftsquelle darstellt, für Zeiträume vor und nach der Änderung getrennt zu beurteilen ist.

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