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Keine außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltsleistungen an Kinder

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/339ÖStZB 2008, 437 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

EStG 1988: § 34 Abs 7

Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in verfassungskonformer Art abgegolten und stellen daher keine außergewöhnliche Belastung dar.

VwGH 28. 11. 2007, 2007/15/0187

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