vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verrechnung von "Vorsteuerüberschüssen" nach Nichtfestsetzung von USt infolge fehlender Unternehmereigenschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/319ÖStZB 2008, 412 Heft 14 v. 15.7.2008

UStG 1994: § 12 Abs 1, § 21 Abs 3

BAO § 201 Abs 3 Z 1

Auch wenn in einem USt-Festsetzungsverfahren formal betrachtet kein B nach § 21 Abs 3 UStG 1994 erlassen wurde, weil die Beh mit ihrem B nicht die USt - allenfalls mit "Null" - festgesetzt, sondern - weil der B-Adressat nicht als Unternehmer anzusehen war - ausgesprochen hat, dass die USt nicht festgesetzt werde, ändert dies nichts daran, dass dieser Ausspruch jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang im Ergebnis einer Steuerfestsetzung mit "Null" gleichzuhalten ist, wird doch im einen wie im anderen Fall verbindlich zum Ausdruck gebracht, dass weder eine Zahllast noch ein Steuerüberschuss besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte