UStG 1994: § 11 Abs 1 Z 1,
§ 12 Abs 1 Z 1
Eine Rechnung, auf der als Anschrift des leistenden Unternehmers eine Adresse angegeben ist, an der der leistende Unternehmer keine Geschäftstätigkeit mehr entfaltet, berechtigt auch dann nicht mehr zum Vorsteuerabzug, wenn diese Adresse als Firmenanschrift noch im Firmenbuch aufscheint.