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Berechnung der Mietzinsbeihilfe bei nichtveranlagten StPfl

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/311ÖStZB 2008, 398 Heft 14 v. 15.7.2008

EStG 1988: § 107 Abs 8

Wurden für einen StPfl keine Veranlagungen, insb auch keine AN-Veranlagungen durchgeführt, ist das Tatbestandsmerkmal

Seite 398


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