Forschungsstipendium von dritter Seite eines karenzierten Universitätslehrers sind im Veranlagungsweg zu erfassende Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Voraussetzung der Steuerfreiheit von Beihilfen, die der Wissenschaft und Forschung dienen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/306ÖStZB 2008, 391 Heft 14 v. 15.7.2008