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Forschungsstipendium von dritter Seite eines karenzierten Universitätslehrers sind im Veranlagungsweg zu erfassende Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Voraussetzung der Steuerfreiheit von Beihilfen, die der Wissenschaft und Forschung dienen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/306ÖStZB 2008, 391 Heft 14 v. 15.7.2008

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 3 lit d,§ 25 Abs 1, § 32 Z 1, §§ 41, 78, 82

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