BAO § 93 Abs 3
GGG § 14
Ist bei einem Gerichtsgeb-B hins der Bemessung der Pauschalgeb weder aus dem B noch dem Zahlungsauftrag - und im Übrigen auch nicht aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten - nachvollziehbar, wie die Bemessungsgrundlage berechnet wurde, ist der B mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet.