EUSt-Freiheit ig Lieferungen auch bei nachträglicher Korrektur der zunächst falschen UID-Nr, rechtswidrige Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung ohne Zurückverweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz
VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/287ÖStZB 2008, 375 Heft 13 v. 1.7.2008