FinStrG §§ 29, 82
EStG 1988: § 30
1. Eine Selbstanzeige steht der Einleitung eines FinStrVerfahrens nur dann entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung zweifelsfrei feststeht.
FinStrG §§ 29, 82
EStG 1988: § 30
1. Eine Selbstanzeige steht der Einleitung eines FinStrVerfahrens nur dann entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung zweifelsfrei feststeht.