BAO § 198 Abs 2, § 289
KStG § 8 Abs 2
1. Dem Erfordernis des § 198 Abs 2 BAO wird Genüge getan, wenn in einem KSt-B - insb auch hins der Bemessungsgrundlage - auf ein den Entscheidungsgründen als Beilage angeschlossenes Berechnungsblatt verwiesen wird, welches einen Bestandteil des B-Spruches bildet.