EStG 1988: § 6 Z 2
KStG § 8 Abs 1, § 12
Aus der steuerlichen Neutralität einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Einlage kann nicht auf die Unzulässigkeit einer steuerlich wirksamen Teilwertabschreibung der Beteiligung geschlossen werden.
EStG 1988: § 6 Z 2
KStG § 8 Abs 1, § 12
Aus der steuerlichen Neutralität einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Einlage kann nicht auf die Unzulässigkeit einer steuerlich wirksamen Teilwertabschreibung der Beteiligung geschlossen werden.