hinsichtlich des betrieblichen Anteils nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 1997; kein Aufteilungsverbot bei im untergeordneten Ausmaß betrieblich genutzten Gebäuden im Privatvermögen
UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 1
hinsichtlich des betrieblichen Anteils nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 1997; kein Aufteilungsverbot bei im untergeordneten Ausmaß betrieblich genutzten Gebäuden im Privatvermögen
UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 1