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Vergnügungssteuerpflicht einer „Adlerflugschau“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/155ÖStZB 2007, 202 Heft 7 v. 2.4.2007

K-VAG 1997: § 1 Abs 3

VergnStVO Stadtgemeinde Villach: § 1 Abs 1

„Adlerflugschauen“ udgl erfüllen, unabhängig von ihrem allenfalls auch belehrenden oder informativen Charakter, den Begriff einer vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltung nach § 1 Abs 1 K-VAG 1997 in Form einer Schaustellung oder Darbietung. § 16 Abs 2 lit f K-VAG 1997 nennt auch ausdrücklich ua Tierschauen oder Vorführungen von abgerichteten Tieren als anmeldepflichtige Veranstaltungen. Die VergnSt-Pflicht stellt dabei nicht darauf ab, ob auch „ein veranstaltungsrechtlicher Bescheid im Sinne der Normen des K-VAG 1997“ ergangen ist. Das Ergehen eines solchen B ist zur Vorschreibung einer allfälligen VergnSt nicht „unabdingbar“.

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