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Kein Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung mit Name und Adresse des liefernden Unternehmens; Schätzung von Umsätzen bei Rechnungen mit zu hoher Preisangabe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/113ÖStZB 2007, 160 Heft 6 v. 15.3.2007

UStG 1972: § 11 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1 Z 1

BAO § 184 Abs 1 und 3

1. Die Lieferung eines Gegenstandes oder die Leistung (Miete) hins eines Gegenstandes allein berechtigt noch nicht zum Vorsteuerabzug, sondern es bedarf auch einer den liefernden oder leistenden Unternehmer mit seiner richtigen Anschrift ausweisenden Rechnung.

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