EStG 1988: § 23 Z 1
Der planmäßige Abverkauf von Wohnungseigentumseinheiten in größerem Umfang stellt auch dann gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn deren geplante Vermietung nur deshalb unterblieben ist, weil die Bank zur Abdeckung ihrer Kredite auf deren Verkauf bestanden hat.