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Besteuerung eines ausländischen (britischen?) Fotomodells in Österreich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/87ÖStZB 2007, 117 Heft 5 v. 1.3.2007

EStG 1988: § 22 Z 1 lit a, § 28 Abs 1 Z 3, § 98 Z 3 und 6, § 99

DBA-Großbritannien: Art 7

1. Einkünfte aus der Teilnahme eines Fotomodells an PR-Veranstaltungen sowie an Fotoshootings führen nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Eine künstlerische Tätigkeit iSd § 22 Z 1 lit a EStG liegt nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kunstfach entfaltet wird.

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