KStG § 12 Abs 2
DBA-Griechenland: Art 11 Abs 2
Übersteigen die aus griechischen Staatsanleihen resultierenden (steuerfreien) Zinsen - auch nach Abzug der Währungs- verluste - die Prämien für Put-Optionen, können die Optionsentgelte nicht den steuerpflichtiger Kursgewinn aus der Veräußerung vermindern.