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Anlassfall zum VfGH-E 20. 6. 2006, G 9/06

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2007/49ÖStZB 2007, 47 Heft 3 v. 1.2.2007

B-VG Art 144

EStG § 25 Abs 1 Z 5

Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zum VfGH-E 20. 6. 2006, G-9/06, mit dem ein Teil des § 25 Abs 1 Z 5 EStG 1988 (betreffend Bezüge von in der Erwachsenenbildung tätigen Personen) als gleichheitswidrig aufgehoben worden ist.

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