Sbg FrVerkG: §§ 2, 35, 37
Tourismusverbandsbeiträge sind in Sbg ausschließlich für Zeiträume der beitragspflichtigen Tätigkeiten, nicht aber für jene vor deren Aufnahme bzw nach deren Beendigung zu ent-
Sbg FrVerkG: §§ 2, 35, 37
Tourismusverbandsbeiträge sind in Sbg ausschließlich für Zeiträume der beitragspflichtigen Tätigkeiten, nicht aber für jene vor deren Aufnahme bzw nach deren Beendigung zu ent-