BAO § 167 Abs 2, § 184 Abs 3
EStG 1988: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 1
1. Eine von einem Taxiunternehmer weder bestrittene noch aufgeklärte Divergenz der Kilometerstände seiner Taxis laut Fahrtenbuch und laut Tachometer erlaubt den Schluss, dass Manipulationen am Tachometer stattgefunden haben und berechtigt zur Schätzung.