vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Stornierung der Eintragungsgeb nach Rückgängigmachung des Kaufvertrags über eine Liegenschaft

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/524ÖStZB 2007, 712 Heft 24 v. 17.12.2007

GGG: § 26, § 32 TP 9 lit b Z 1

GrEStG 1987: § 17

Die Eintragungsgeb nach TP 9 lit b Z 1 GGG ist so oft zu erheben, als Eintragungen im Grundbuch vom Gericht vorgenommen werden, also auch dann, wenn ein Kaufvertrag rückgängig gemacht und das Eigentumsrecht für den seinerzeitigen Verkäufer einer Liegenschaft wieder einverleibt wird. Dem steht nicht entgegen, dass gem § 17 GrEStG 1987 die GrESt für den ersten Erwerbsvorgang erstattet und für die Rückgängigmachung dieses Erwerbsvorganges nicht erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage für die GrESt eines Kaufvertrages wird durch einen contrarius actus gerichtsgebührenrechtlich nicht relevant geändert. Die nachträgliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes stellt keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte