EStG 1988: § 78 Abs 3
BAO §§ 9, 80, 224, 248
1. Die AbgBeh hat über die Berufung eines zur USt-Haftung herangezogenen Gf gegen den HaftungsB zu entscheiden, ohne abzuwarten, ob der Gf Berufung gegen den entsprechenden USt-B erheben werde bzw ob die AbgBeh erster Instanz die Berufung gegen den HaftungsB auch als Berufung gegen den Abg-B behandeln wird.