EStG 1988: § 10 Abs 3
BAO § 93 Abs 3
Wird bei der Aberkennung eines IFB für Gebäude - weil von sämtlichen Objekten für welche der IFB geltend gemacht wurde, Anteile verkauft wurden und somit die Behaltefrist insgesamt nicht gegeben war - nicht in Bezug auf die einzelnen Objekte jeweils auch klargestellt, ob die „Versagung mangels Vorliegens von Anlagevermögen oder wegen ‚nicht überwiegender Vermietung'“ erfolgte, entspricht die Begründung nicht den Inhaltserfordernissen.