ErbStG § 1 Abs 1 Z 1, § 19 Abs 2
Die Besteuerung der Übergabe einer Liegenschaft an Sohn und Schwiegertochter auf den Todesfall ist in einem Anlassfall zum E 7. 3. 2007, G 54/06-15 ua, mit dem § 1 Abs 1 Z 1 des BG vom 30. 6. 1955 betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbStG 1955), BGBl 141, als verfassungswidrig aufgehoben wurde, rechtswidrig.