EStG 1988: § 17 Abs 6
Bei der Einstufung einer Person als Journalist iSd PauschalierungsVO, BGBl 1993/32, kommt es auf die Besonderheit der journalistischen Tätigkeit, nicht aber auf den Dienstgeber an.
VwGH 13. 9. 2006, 2005/13/0104
EStG 1988: § 17 Abs 6
Bei der Einstufung einer Person als Journalist iSd PauschalierungsVO, BGBl 1993/32, kommt es auf die Besonderheit der journalistischen Tätigkeit, nicht aber auf den Dienstgeber an.
VwGH 13. 9. 2006, 2005/13/0104