VwGG § 28 Abs 1 Z 4
BAO § 148 Abs 1, § 184 Abs 1 und 3, § 279 Abs 3
1. Beh Willkür, die Verletzung des Rechtes auf Beachtung des Parteienvorbringens, die Verletzung des Rechts auf Unterlassung unrichtiger Ermittlungen und des Rechts auf Parteiengehör, sind keine als Beschwerdepunkte einer VwGH-Beschwerde anzuführenden, Verletzungen subjektiver Rechte iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG.