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Bescheidcharakter von programmgesteuerten EDV-Säumniszuschlagfestsetzungen

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/448ÖStZB 2007, 580 Heft 20 v. 15.10.2007

BAO §§ 96, 273

Auch eine beh Entscheidung (hier Festsetzung von Säumniszuschlägen gem § 217 Abs 1 und 2 BAO), die zur Gänze „automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert (vgl § 4 Z 7 DSG 2000) erfolgt, ist dann (verfassungs-)rechtlich

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