EStG 1988: § 10 Abs 8, § 121 Abs 2
VwGG § 28 Abs 1 Z 4
1. Ein abstraktes Recht auf „Freiheit von nicht gesetzmäßiger Belastung“ existiert ebenso wenig wie ein „Recht auf Freiheit von nicht gesetzeskonformer Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage“; auch aus einer „nicht gesetzeskonformen Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeit“ ist keine bestimmte Rechtsverletzung abzuleiten.