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Aufschließungsbeitrag für ein unbebautes in „wirtschaftlicher Einheit“ mit einem bebauten Grundstück befindliches Grundstück (Theaterparkplatz)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/44ÖStZB 2007, 39 Heft 1 und 2 v. 25.1.2007

OÖ ROG 1994: § 25 Abs 3 Z 3

OÖ LAO: § 19

1. § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG 1994 stellt nicht darauf ab, ob die Verwendung einer unbebauten Fläche als Parkplatz eines Theaters aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insb etwa einer baubeh Anordnung, erfolgt. Der Umstand, dass die Parkplätze nicht baubeh vorgeschrieben sind, ist daher für die Beurteilung des Vorliegens einer untrennbaren wirtschaftlichen Einheit iSd § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG 1994 nicht ausschlaggebend.

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