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GrESt-Pflicht der Rückstellung eines Kleingartens unter Ablösung vom Unterpächter errichteter Bauwerke

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/26ÖStZB 2007, 27 Heft 1 und 2 v. 25.1.2007

GrEStG 1987: § 1 Abs 2 , § 2 Abs 2

KlGG §§ 2 , 5 , 9 , 16

1. Der grunderwerbsteuerrechtliche Begriff des „Gebäudes auf fremdem Boden“ erfasst also - entgegen der bisher vom VwGH vertretenen Rechtsansicht - nicht nur Superädifikate iSd § 435 ABGB . Er erfasst auch Gebäude, die nach dem Grundsatz „superficies solo cedit“ dem Grundeigentümer gehören. Denn auch in Bezug auf ein solches Gebäude kann vom Grundeigentümer dem Erbauer gestattet werden, dieses iSd § 1 Abs 2 GrEStG auf eigene Rechnung zu verwerten.

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