Milch-Garantiemengen-VO 1999: § 33 Abs 2
MOG 1985: § 101
Wurde einem B mit dem unter Hinweis auf das Ergebnis der Vorortkontrolle eine zusätzliche Direktverkaufs-Referenzmenge endgültig zugeteilt und ein Anteil der provisorischen Direktverkaufs-Referenzmenge des Zwölfmonatszeitraums 2000/2001 per 1. 4. 2001 der einzelstaatlichen Reserve zugeschlagen wurde und der seinen Abspruch auf § 33 Abs 2 der Milch-Garantiemengen-VO 1999 stützte - im Anlassfall durch den VfGH (E 11. 10. 2006, G 50/06-11, G 51-53/06-15, V 28/06-11 und V 29-31/06-15) die rechtliche Grundlage (§ 101 MOG 1985) entzogen, war er schon deswegen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.