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Berücksichtigung des Altbestandes an Baulichkeiten bei Berechnung von Ergänzungsbeiträgen zur Wasseranschlussgeb

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/389ÖStZB 2007, 525 Heft 18 v. 17.9.2007

NÖ GemeindewasserleitungsG 1978: §§ 6, 7

Bei der Berechnung des Ergänzungsbeitrages für die Wasseranschlussgeb ist der Altbestand von Baulichkeiten auf einer Liegenschaft - die inzwischen teilweise abgerissen worden sind - nur insoweit zu berücksichtigen, als dieser seinerzeit der Berechnung der Wasseranschlussgeb zugrunde gelegt wurde.

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