EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10
Aufwendungen eines Finanzbeamten für ein mit Beginn des Wintersemesters 1999/2000 begonnenes (berufsbegleitendes) Fernstudium der Rechtswissenschaften (Fahrtkosten, Kosten für Fachbücher und Skripten, Studiengeb, Internet-Online-Geb, AfA für PC und Notebook) sind nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2004 nicht als Werbungskosten abzugsfähig.