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Kosten des Ausmalens des Bestandgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses; mietvertraglich an Dritten zu entrichtende Heizkosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/365ÖStZB 2007, 489 Heft 17 v. 3.9.2007

GebG: § 33 TP 5 Abs 1 Z 1

1. Bei einer mietvertraglichen Verpflichtung des Mieters zum Ausmalen des Bestandgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses handelt es sich um eine Leistung des Bestandnehmers, die zum „Wert“ des Bestandvertrages nach § 33 TP 5 GebG hinzuzurechnen ist.

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