Kapitalverkehrsteuer
RL 69/335/EWG : Art 10, 12
Art 12 Abs 1 RL 69/335/EWG erlaubt den Mitgliedstaaten die Erhebung von Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von in ihrem Hoheitsgebiet gelegenen Liegenschaften in juristische Personen. Nach Art 12 Abs 2 der RL dürfen solche Steuern aber nicht höher sein als diejenigen, die in dem erhebenden Mitgliedstaat für gleichartige Vorgänge erhoben werden.