MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 17
1. Das Recht eines StPfl auf Vorsteuerabzug wird nicht dadurch berührt, dass in der Lieferkette ein anderer Umsatz, der dem von diesem StPfl getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem MWSt-Betrug behaftet ist, ohne dass der StPfl hiervon Kenntnis hat oder haben kann. Ob die MWSt, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet wird, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde, ist für das Recht des StPfl auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung